So profitieren SWICA-Versicherte vom Sportförderungsbeitrag:

Seit August 2018 ist der TanzRaum6 Mitglied der Tanzvereinigung Schweiz (TVS). Das bedeutet, Schüler*innen meiner Schule profitieren von einem Sportförderungsbeitrag bei SWICA.

Die SWICA Gesundheitsorganisation unterstützt die TanzRaum6 KursteilnehmerInnen bei ihrer persönlichen Gesundheitsvorsorge. Weil Tanzen geistig und körperlich fit hält, ist dies SWICA bis zu 600 Franken Wert. Kursteilnehmer mit SWICA Zusatzversicherung können die Rechnung für ihre Tanzkurse an SWICA senden, um den Sportförderungsbeitrag zu beantragen. Nach erfolgter Prüfung wird der Beitrag gutgeschrieben. KursteilnehmerInnen die nicht bei SWICA versichert sind, sollten sich dennoch bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie einen Beitrag an die Kosten für Tanz-Fitness-Unterricht leisten.

SWICA vergütet den TanzRaum6-Kunden ab 2013 bis CHF 600.- pro Jahr an Tanzunterricht. Bei folgenden SWICA Zusatzversicherungen wird ein Tanz-Fitness-Beitrag geleistet:


Aus Completa Präventation:

50% der Kurskosten bis CHF 300.–

Aus Optima:

50% der Kurskosten bis CHF 300.–


Als Aktivmitglied des Berufsverbands für Bewegung Schweiz (BGB)

BGB Schweiz sorgt dafür, dass seine Aktivmitglieder von Krankenkassen, Versicherern und Zertifizierungsstellen anerkannt werden.