Krankenkasse
Krankenkassenbeiträge
So profitieren SWICA-Versicherte vom Sportförderungsbeitrag:
Die SWICA Gesundheitsorganisation unterstützt
die TanzRaum6 KursteilnehmerInnen bei ihrer persönlichen Gesundheitsvorsorge.
Weil Tanzen geistig und körperlich fit hält, ist dies SWICA bis zu 600 Franken
wert.
Kursteilnehmer mit SWICA
Zusatzversicherung können die Rechnung für ihre Tanzkurse an SWICA senden, um
den Sportförderungsbeitrag zu beantragen. Nach erfolgter Prüfung wird der
Beitrag gutgeschrieben. KursteilnehmerInnen die nicht bei SWICA versichert sind,
sollten sich dennoch bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie einen Beitrag an
die Kosten für Tanz-Fitness-Unterricht leisten.
SWICA vergütet den
TanzRaum6-Kunden ab 2013 bis CHF 600.- pro Jahr an Tanzunterricht. Bei
folgenden SWICA Zusatzversicherungen wird ein Tanz-Fitness-Beitrag
geleistet:
Aus Completa Präventa:
50 % der Kurskosten bis CHF
300.–
Aus
Optima:
50 % der Kurskosten bis CHF 300.–
Als Aktivmitglied des Berufsverbands für Bewegung Schweiz (BGB)
BGB Schweiz sorgt dafür, dass seine Aktivmitglieder von Krankenkassen, Versicherern und Zertifizierungsstellen anerkannt werden.